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ANWALTSKANZLEI

Die Anwaltskanzlei Droxler Rechtsanwälte AG / Droxler Avocats SA ist eine klassische Allgemeinkanzlei, die Ihnen durch Rechtsberatung und gerichtliche Parteivertretung, notarielle Dienste sowie Mediation ganzheitlich hilft. Rechtsanwalt Droxler und sein Juristenteam (ohne Anwaltspatent) arbeiten lösungsorientiert und effizient. Wir haben uns fachlich zusehends auf die klassischen Gebiete des Privatrechts im ZGB und OR spezialisiert, insbesondere auf die Bereiche Arbeitsrecht, MietrechtErbrecht und - wie es sich für eine Allgemeinkanzlei gehört - auf das Scheidungs- und Familienrecht wie auch Strafrecht.


Rechtsanwalt Droxler zog anfangs 2012 aus dem Kanton Zürich nach Pfäffikon SZ und absolvierte im gleichen Jahr die Anwaltsprüfung im Kanton Schwyz. Im Sommer 2014 machte sich Rechtsanwalt lic.iur. Samuel Droxler selbständig und gründete die Anwaltskanzlei Droxler Rechtsanwälte AG / Droxler Avocats SA in CH-8808 Pfäffikon SZ, Gemeinde Freienbach. Die aufstrebende Anwaltskanzlei ist heute als Rechtsboutique in Pfäffikon SZ fest verwurzelt und gut etabliert.


Rechtsanwalt Droxler ist beim Kantonsgericht Schwyz als Urkundsperson (Notaire / Notary public) registriert und beurkundet diverse notarielle Geschäfte, namentlich Gründung von Gesellschaften, EhevertragErbvertrag, Testament sowie Vorsorgeauftrag und Beglaubigung von Unterschriften.


Ferner ist Anwalt Droxler - Maître Droxler, avocat et notaire public - bilingue aufgewachsen und spricht fliessend Französisch. Rechtsanwalt Droxler berät und vertritt Privatpersonen ebenso wie Gewerbebetriebe und Unternehmen vor sämtlichen Gerichten und Behörden in der gesamten Deutschschweiz, hauptsächlich in der Region Ausserschwyz (Bezirksgerichte Höfe und March), Agglomeration Zürich (Bezirksgerichte Zürich, Horgen, Meilen, Hinwil, Pfäffikon ZH), Einsiedeln, und rund um den Obersee (Kreisgericht See Gaster). Als forensisch praktizierender Anwalt verfechtet Rechtsanwalt Droxler Ihre Interessen auch in einem Zivilprozess.


Rechtsanwalt Droxler beschäftigt sich vornehmlich mit Fragen aus dem Zivilrecht, insbesondere dem Vertrags-, Arbeits- und Erbrecht, wobei auch familienrechtliche Auseinandersetzungen zum „Standardrepertoire“ eines Allgemeinpraktikers gehören. Vorteile eines Generalisten sind sein interdisziplinäres Denken und vernetztes Wissen.


Ein Rechtsanwalt ist Verfechter von Parteiinteressen und als solcher einseitig für seinen jeweiligen Mandanten tätig. Der Anwalt hat die Aufgabe, Rechtssuchende bei der Verfolgung ihrer subjektiven Rechtsschutzinteressen zu beraten und zu schützen. Ohne diese Aufgabenerfüllung könnte der Bürger seine Rechtsanprüche oftmals nicht durchsetzen und die Verwirklichung der Rechtsordnung wäre ganz allgemein in Frage gestellt.


Wir engagieren uns für faire und nachhaltige Lösungen.

 
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