Droxler Rechtsanwälte AG

Honorar

Stundenhonorar
Das Honorar wird bei Mandatsaufnahme verhandelt und meist auf Basis von Zeitaufwand berechnet. Unser Stundensatz liegt zwischen CHF 220.- bis 280.- (normalerweise CHF 250.- / Std. zzgl. Spesen und MWST) je nach Dringlichkeit, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer (MWST).


Leistungsnachweis
Sie können jederzeit Auskunft über die Höhe des angelaufenen Honorars verlangen. Bei jeder Zwischen- und Schlussabrechnung erhalten Sie ein detailliertes Leistungsjournal und damit volle Kostentransparenz.


Pauschalhonorar
Für Unternehmen mit wiederkehrenden Aufträgen sowie bei sehr hohen Streitwerten und/oder aufwändigen Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines vordefinierten Pauschalhonorars für eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden.


Öffentliche Beurkundungen
Die Preise für die gängigen Notariat Geschäften bzw. Beurkundungen richten sich nach unserer Preisliste.


Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt vorgängig über den Schadenfall orientieren. In der Regel besteht freie Anwaltswahl. Gerne holen wir alsdann eine Kostengutsprache für Sie ein.


Unentgeltliche Rechtspflege

Wer nicht über die erforderlichen Mittel (Einkommen und Vermögen) verfügt, hat grundsätzlich Anspruch auf einen sog. unentgeltlichen Rechtsbeistand, vorausgesetzt sein Rechtsbegehren erscheint nicht aussichtslos.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege haben und ersuchen beim zuständigen Gericht um unentgeltliche Rechtspflege. Bei Bejahung werden die Gerichts- und Anwaltskosten einstweilig aus der Gerichtskasse bezahlt.


Rechtsstreit
Gerichtsverfahren können - nebst finanziellem - mit grossem emotionalem Aufwand verbunden sein. Der Anwalt kann Ihnen leider keinen bestimmten Prozessausgang garantieren. Aus diesem Grund ist zunächst ein klärendes Gespräch, allenfalls mit konstruktiven Alternativlösungen, unabdingbar.

Eine gütliche, einvernehmliche Lösung mit der Gegenpartei anlässlich von Vergleichsgesprächen ist für gewöhnlich einem Rechtsstreit stets vorzuziehen. Damit sparen Sie nicht nur Kosten, sondern auch Nerven und Zeit. Zeichnet sich aber keine vernünftige, aussergerichtliche Einigung ab, bleibt der Rechtsweg und Gang vor Gericht eine valable Alternative.


Mandatsvereinbarung / AGB
Um eine fundierte rechtliche Beurteilung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können, benötigt der Rechtsanwalt alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen für die Ausführung des Mandats.

Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt alle für die Ausübung des Mandats erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Ferner hat der Klient seinen Anwalt von allen fallbezogenen, relevanten Umständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Mit Bekanntgabe seiner E-Mailadresse an die Anwaltskanzlei und widerspruchslosem E-Mailverkehr mit dem Rechtsanwalt akzeptiert der Mandant stillschweigend die Kommunikation per elektronischer Post. Dabei nimmt er explizit zu Kenntnis, dass E-Mails keine sicheren Kommunikationsmittel sind. Im Übrigen wird vereinbart, dass der Anwalt nur für eine vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen haftet.


Verfahrenskosten

Vor Gericht ausgetragene Konflikte sind für gewöhnlich meist langwierig und sehr kostentreibend. Ich versuche proaktiv dagegen zu wirken. Meiner Erfahrung nach sind teure Prozesse meist nicht wirklich im Interesse der Mandanten. Anstatt Konflikte zu verwalten, bin ich bemüht, diese tunlichst zeitnah und ressourcenschonend durch einen günstigen Vergleich, der meist beiden Parteien zum Vorteil gereicht, zu lösen. Bei fehlender Kompromissbereitschaft bleibt der konfrontative Rechtsweg als Alternative. Mit welchen Kosten muss man ungefähr rechnen?


Anwaltskosten
Die Anwalts- bzw. Verfahrenskosten lassen sich im Voraus kaum verlässlich abschätzen und sind meist unberechenbar. Der erforderliche Zeitaufwand ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Abhängig von der Komplexität der Sach- und Rechtslage, aber auch vom Verhalten der Gegenpartei und den Wünschen und Erwartungen des Mandanten können die Kosten im Einzelfall stark variieren.

Als grobe Richtlinie lassen sich erfahrungsgemäss folgende Verfahrenskosten abschätzen.

Nach dem ersten telefonischen Kontakt zwecks Terminabsprache und Klärung allfälliger Interessenkollisionen folgt für gewöhnlich eine Erstkonsultation in Form einer meist rund einstündigen Rechtsberatung. Dabei geht es primär darum, sich einen groben Überblick über den Sachverhalt zu verschaffen, die Modalitäten der Zusammenarbeit und des Auftrags zu klären sowie das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen. Das Mandat endet entweder mit dieser allgemeinen Rechtsberatung und -einschätzung oder es erfolgt eine ordentliche Bevollmächtigung, um mich gegenüber Dritten als Rechtsvertreter legitimieren zu können. Für die Erstbesprechung samt Mandatsanbahnung und Dossiererbewirschaftung muss mit Kosten ab CHF 300.- gerechnet werden.

Die anschliessende fundierte Abklärung der Rechtslage samt Aktenstudium, Korrespondenz mit dem Mandanten und das sorgfältige Abfassen eines Einschreibens an die Gegenpartei in Form von Vergleichsbemühungen und Forderungsanmeldung oder eines Memorandums in Form eines Rechtsgutachtens kostet rund CHF 1'000.- bis 3'000.-, je nach Aufwand und Umfang der vorgenannten juristischen Tätigkeiten.

Kann kein Konsens gefunden werden, so bahnt sich der meist zuvor angedrohte Rechtsweg an. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, beginnt der Rechtsstreit mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichter / Vermittler oder einer Schlichtungsbehörde. Hierbei sind Kosten in der Höhe von ca. CHF 3'000.- bis 5'000.- zu rechnen, je nachdem wie verzwickt die Sach- und Rechtslage ist und wie ausführlich das Schlichtungsgesuch formuliert wurde bzw. wie lange die Verhandlung (samt Fahrtweg) dauerte.

Gelingt es nicht, sich einvernehmlich vor der Schlichtungsstelle zu einigen, kann mittels Klagebewilligung beim erstinstanzlichen Gericht eine Klage eingereicht werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Anwalt mandatieren, wenn Sie selber juristisch nicht versiert sind. Die Klageschrift muss nebst hinreichend detaillierten Sachverhaltsdarstellungen auch alle erforderlichen Behauptungen und ggf. Bestreitungen enthalten (sog. Substantiierungslast). Danach erfolgt in der Regel eine Klageantwort durch die beklagte Partei und anschliessend werden die Parteien zu einer Vergleichsverhandlung vorgeladen oder es erfolgt ein zweiter Schriftenwechsel und schliesslich die Hauptverhandlung sowie allenfalls eine separate Beweisabnahme. Die Kosten belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt CHF 5'000.- bis 10'000.- abhängig von der Aktenlage, Parteiverhalten und generell davon, wie umfangreich dieses erstinstanzliche Gerichtsverfahren sich gestaltet.

Gegen das erstinstanzliche Urteil kann ein Rechtsmittel (Berufung oder Beschwerde bei der Rechtsmittelinstanz) ergriffen werden. Der Anwalt verfügt über Erfahrung, um Ihnen eine Einschätzung zu geben, ob sich die Ergreifung eines Rechtsmittels lohnt oder von vornherein aussichtslos ist. Die übergeordnete Instanz setzt sich mit den vorgebrachten Beanstandungen zum prätentiös fehlerhaften Urteil auseinander und greift notfalls korrigierend ein. Dieses Rechtsmittelverfahren generiert zusätzlichen Aufwand und damit zusätzliche Kosten.

Schliesslich kann das Urteil der Rechtsmittelinstanz unter gewissen Voraussetzungen (BGG) vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Diese Angaben dienen lediglich als grobe Richtwerte und können im Einzelfall weniger oder meist höher bis zum doppelten, dreifachen Betrag oder mehr je nach Bedeutung, Streitwert und Komplexität ausfallen.

Laut dem Merkblatt für Ehescheidungen der Zürcher Gerichte gilt festzuhalten Zit.: "Kampfscheidungen" sind meist äusserst langwierig und kostspielig. Sie können inklusive Gerichts- und Anwaltskosten leicht mehrere zehntausend Franken kosten.


Prozesskosten
Nebst den eigenen, vorgenannten Anwaltskosten kommen die eigentlichen Prozesskosten hinzu, bestehend aus Gerichtskosten und Parteientschädigung im Falle des Unterliegens. Die Prozesskosten sind vom Streitwert abhängig und richten sich nach kantonalen Tarifen. Das Gericht verlangt von der klagenden Partei meist einen Vorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten.

Das Schlichtungsverfahren kostet ca. CHF 300.- bis 500.-. Für einige sozialpolitisch motivierte Verfahren, wie zum Beispiel das Verfahren vor der Mietschlichtungsstelle sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.- werden keine Gerichtskosten erhoben. Im Übrigen steigen die Gerichtskosten und Parteientschädigung mit zunehmendem Streitwert.

Die Prozesskosten werden nach rechtskräftigem Urteil für gewöhnlich der unterliegenden Partei auferlegt, das heisst je nach dem Ausgang des Verfahrens werden sie nach Massgabe von Obsiegen und Unterliegen verteilt, ausnahmsweise nach richterlichem Ermessen.

Die Zürcher Gerichte haben einen online Gebührenrechner für die Prozesskosten (ZH). In Zürich gilt die Verordnung über die Anwaltsgebühren (AnwGebV, LS 215.3) und die  Gebührenverordnung des Obergerichts (GebV OG, LS 211.11) und im Kanton Schwyz der Gebührentarif für Rechtsanwälte (SRSZ 280.411) sowie die Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege (SRSZ 173.111) als gesetzliche Grundlage für die Tarife.


Abschliessend ein Zitat zum "Gesetz der Wirtschaft" von John Rushkin: "Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann."