Droxler Rechtsanwälte AG

Mediation

Als Mediator SAV bietet Rechtsanwalt Droxler als alternative Streitbeilegungsform Mediation und geschicktes Verhandeln an:

Die Mediation ist ein strukturiertes und auf Freiwilligkeit basierendes Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Ziel der Mediation ist, dass die Medianden einvernehmlich unter der Führung des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist Kernpunkt der Mediation. Mit der Mediation, als unbürokratisches und flexibles Verfahren lassen sich oftmals kostensparend bessere und nachhaltige Lösungen finden.


Rechtsanwalt Droxler ist Mediator SAV. Als Rechtsanwalt kann er auch die juristischen Aspekte resp. die Rechtslage in die Mediation einfliessen lassen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Konfliktbewältigung und Lösungsfindung.

Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft und der Wille aller Parteien beim Versuch einer gemeinsamen Konsensfindung mitzuarbeiten. Als unabhängiger und unparteiischer Dritter ist es Aufgabe des Mediators, die Konfliktparteien darin zu unterstützen, ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich zu lösen.

Der Mediator hat keine Entscheidkompetenz. Er versucht die Interessen der Parteien hinter den Positionen zu ergründen und gemeinsam mit den Medianden Verständnis und bedürfnisgerechte Win-Win-Lösungen anstatt Kompromisse durch Nachgeben zu erzielen. Dies im Unterschied zur gerichtlichen Auseinandersetzung, wo sich oftmals selbst bei einem Vergleichsabschluss beide Parteien als Verlierer fühlen. Der Mediator unterstützt die Parteien darin, selbst eine gütliche Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten.

Das Mediationsverfahren ist absolut vertraulich. Die dadurch erlangten Informationen dürfen nur in gemeinsamer Absprache und im Umfang des dabei Vereinbarten gegenüber Dritten weitergegeben werden. Ebenso dürfen keine Aussagen oder andere Auskünfte aus der Mediationsverhandlung in einem späteren Gerichtsverfahren verwendet werden.

Gemäss den Artikeln 213 ff. der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) können die Parteien an Stelle des Schlichtungsverfahrens oder später in einem bereits hängigen Gerichtsverfahren jederzeit gemeinsam beim Gericht eine Mediation beantragen. Dieses noch wenig verbreitete Streitbeilegungsverfahren ist stets ein Versuch wert!

Vorteile der Mediation sind nebst Kosten- und Zeitersparnissen, die Akzeptanz durch die Parteien, weil gerade auch Aspekte ausserhalb der Rechtsordnung berücksichtigt werden, was nachhaltige und kreative Lösungen zulässt.



Prozess der Mediation
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, wobei nach herrschender Auffassung fünf Phasen durchlaufen werden:


1. Vorbereitung und Abschluss des Mediationsvertrags
Im ersten Schritt der Mediation geht es darum, den Rahmen für die Zusammenarbeit festzulegen. Diese Phase wird oftmals auch als «Abschluss des Arbeitsbündnisses» betitelt.

Die Parteien sollen zunächst kurz die Situation und ihre Motivation aus ihrer Sicht darlegen. Der Mediator erläutert sodann die Regeln und Besonderheiten eines Mediationsverfahrens und erörtert die Erwartungen und Bedenken der Parteien, um abzuklären, ob die Mediation überhaupt das geeignete Verfahren zur Regelung Ihres Konfliktes ist. Auch die grundlegende Frage, ob die Parteien überhaupt willens und fähig für eine Mediation sind, gilt es hierbei zu ergründen.

Bereits an dieser Stelle beginnt der eigentliche Vermittlungsprozess, denn die Parteien sollen gemeinsam mit Hilfe des Mediators die Rahmenbedingungen für Ihre Mediation aushandeln. Fragen wie: – wer an der Mediation teilhaben und worüber verhandelt werden soll? – Wann, wo und wie lang findet die Mediation statt und wie wird sie vergütet? … müssen gemeinsam beantwortet werden.

Wenn diese grundlegenden Fragen geklärt sind, werden die gemeinsam erarbeiteten Spielregeln der Mediation in einem Mediationsvertrag niedergeschrieben.

Die Vertrauensbasis zwischen Mediator und den Parteien ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation. Der Vertrag definiert unter anderem auch den konkreten Auftrag, die Rolle des Mediators und sein Entgelt.

2. Themensammlung / Informationsaustausch
In der nächsten Phase der Bestandsaufnahme hat jede Partei die Gelegenheit ihre Sichtweise des Konflikts darzulegen, während die andere Partei ihr zuhören muss. Dabei geht es darum, die möglichen Konfliktfelder zu diskutieren, um herauszufinden, welche Informationen und Themen zur Lösungsfindung erforderlich sind.

Der Mediator strukturiert die einzelnen Probleme und fasst diese zu gemeinsamen Themen zusammen. Auch wird die Reihenfolge der zu besprechenden Themen gemeinsam ausgehandelt.

3. Klärung der Bedürfnisse und Interessen
In der dritten Phase der Mediation geht es darum, den ersten Konfliktpunkt genauer zu erhellen. Insbesondere sollen die jeweiligen Interessen der Parteien hinter ihren Positionen mit Hilfe des Mediators herausgearbeitet werden. Dieser Arbeitsschritt könnte man als Kernstück der Mediation bezeichnen. Es erfordert meist viel Energie von den Parteien, da bereits das geduldige «Zuhören» einem zunächst schwerfallen kann. In dieser Phase findet oftmals ein Wandel im Denkmuster der Parteien statt, weil sie sich hintersinnen und ihren wahren Motiven auf den Grund gehen müssen.

Die Parteien sollen sich mit ihren eigenen Bedürfnissen und die ihres Gegenübers auseinandersetzen, um eine gemeinsame Basis für eine spätere Lösung aufzubauen. Dies fördert nicht nur das Verständnis für die eigene Position, sondern auch das gegenseitige Verständnis als Grundlage für die spätere Entscheidungsfindung. Oftmals besteht mehr Einigkeit zwischen den Parteien, als sie sich zu Beginn zugestanden hätten.

4. Entwickeln von Lösungsoptionen – Konfliktlösungsphase
In dieser Phase geht es primär darum, alle erdenklichen Möglichkeiten zur Konfliktlösung zu sammeln, ohne diese zu bewerten. Dadurch lassen sich in der Mediation kreative Lösungsansätze entwickeln.

Erst im Anschluss an diese Ideenfindung werden die Optionen gemeinsam bewertet, ausgewählt und konkretisiert. Das erklärte Ziel ist es, den Konflikt im Sinne aller Beteiligten zu lösen bzw. eine Win-Win-Lösung zu finden. Die Parteien verständigen sich zunächst auf eine vorläufige Lösung als praktikable Gemeinsamkeit. Erst nach Abarbeitung der übrigen, von den Parteien als grundlegend angesehene Themen, werden die Lösungen schliesslich in Phase fünf der Mediation in der Abschlussvereinbarung als verbindliche Reglungen fixiert.

5. Abschlussvereinbarung
In der letzten Phase der Mediation sollen die Parteien sich auf gemeinsame, für alle möglichst gerechte und optimale Lösungen einigen. Hierzu werden die zu den einzelnen Themen gefundenen Lösungen in der Gesamtschau aller Lösungen von den Parteien dahingehend überprüft, ob diese weiterhin als gut und fair bewertet werden. In dieser Phase soll auch die realistische Umsetzung der erarbeiteten Lösungen geprüft werden.

Nachdem sich die Parteien auf einvernehmliche Lösungen geeinigt haben, werden die Ergebnisse am Ende der Mediation in einer Abschlussvereinbarung als verbindlicher Vertrag niedergeschrieben.