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HONORAR

Stundenhonorar
Das Honorar wird bei Mandatsaufnahme verhandelt und meist auf Basis von Zeitaufwand berechnet. Unser Stundensatz liegt zwischen CHF 220.- bis 280.- (normalerweise CHF 250.- / Std. zzgl. Spesen) je nach Dringlichkeit, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer (MWST).

Leistungsnachweis
Sie können jederzeit Auskunft über die Höhe des angelaufenen Honorars verlangen. Bei jeder Zwischen- und Schlussabrechnung erhalten Sie ein detailliertes Leistungsjournal und damit volle Kostentransparenz.

Pauschalhonorar
Für Unternehmen mit wiederkehrenden Aufträgen sowie bei sehr hohen Streitwerten und/oder aufwändigen Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit der Vereinbarung eines vordefinierten Pauschalhonorars für eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden.
Verzichten Sie auf eine eigene Rechtsabteilung und sparen Sie dabei Kosten; wir übernehmen gerne diese Funktion als "Hausjurist" für Sie. Delegieren Sie Ihre juristischen Aufgaben an uns.

Öffentliche Beurkundungen
Die Preise für die gängigen Notariat Geschäften bzw. Beurkundungen richten sich nach unserer Preisliste auf www.online-notary.ch.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt vorgängig über den Schadenfall orientieren. In der Regel besteht freie Anwaltswahl. Gerne holen wir alsdann eine Kostengutsprache für Sie ein.

Unentgeltliche Rechtspflege
Wer nicht über die erforderlichen Mittel (Einkommen und Vermögen) verfügt, hat grundsätzlich Anspruch auf einen sog. unentgeltlichen Rechtsbeistand, vorausgesetzt sein Rechtsbegehren erscheint nicht aussichtslos.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege haben und ersuchen beim zuständigen Gericht um unentgeltliche Rechtspflege. Bei Bejahung werden die Gerichts- und Anwaltskosten einstweilig aus der Gerichtskasse bezahlt.

Rechtsstreit
Gerichtsverfahren können - nebst finanziellem - mit grossem emotionalem Aufwand verbunden sein. Der Anwalt kann Ihnen leider keinen bestimmten Prozessausgang garantieren. Aus diesem Grund ist zunächst ein klärendes Gespräch, allenfalls mit konstruktiven Alternativlösungen, unabdingbar.
Eine gütliche, einvernehmliche Lösung mit der Gegenpartei anlässlich von Vergleichsgesprächen ist für gewöhnlich einem Rechtsstreit stets vorzuziehen. Damit sparen Sie nicht nur Kosten, sondern auch Nerven und Zeit. Zeichnet sich aber keine vernünftige, aussergerichtliche Einigung ab, bleibt der Rechtsweg und Gang vor Gericht eine valable Alternative.

Mandatsvereinbarung / AGB
Um eine fundierte rechtliche Beurteilung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können, benötigt der Rechtsanwalt alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen für die Ausführung des Mandats.
Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt alle für die Ausübung des Mandats erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. Ferner hat der Klient seinen Anwalt von allen fallbezogenen, relevanten Umständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Mit Bekanntgabe seiner E-Mailadresse an die Anwaltskanzlei und widerspruchslosem E-Mailverkehr mit dem Rechtsanwalt akzeptiert der Mandant stillschweigend die Kommunikation per elektronischer Post. Dabei nimmt er explizit zu Kenntnis, dass E-Mails keine sicheren Kommunikationsmittel sind. Im Übrigen wird vereinbart, dass der Anwalt nur für eine vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen haftet.


 
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